{"id":7001,"date":"2022-01-13T15:59:58","date_gmt":"2022-01-13T15:59:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.paytec.eu\/general-terms-and-conditions\/"},"modified":"2026-03-10T09:55:16","modified_gmt":"2026-03-10T09:55:16","slug":"general-terms-and-conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.paytec.eu\/de\/general-terms-and-conditions\/","title":{"rendered":"Allgemeine Verkaufsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, g\u00fcltig bis zu ihrer \u00c4nderung, regeln die Lieferbeziehungen f\u00fcr Paytec-Produkte. Sie werden auf der Website www.paytec.eu ver\u00f6ffentlicht, dem Kunden bei der Formalisierung der Preisbedingungen \u00fcbergeben und in den Handelskorrespondenzen als integraler Bestandteil des Vertrages bezeichnet.<\/p>\n<p><strong>ART. 1 \u2013 DEFINITIONEN<\/strong><\/p>\n<p>1.1 Im Sinne und f\u00fcr die Zwecke dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen bedeutet (in alphabetischer Reihenfolge):<\/p>\n<p><u>Auftragsbest\u00e4tigung<\/u>: die formelle Annahme des einzelnen Kaufauftrags des Kunden durch Paytec;<\/p>\n<p><u>Betrieb<\/u>: der Betrieb von Paytec in Rovellasca (Como);<\/p>\n<p><u>Kaufauftrag\/Kaufauftr\u00e4ge<\/u>: jeder Produktauftrag, der vom Kunden in Papier- oder elektronischer Form \u00fcbermittelt wird;<\/p>\n<p><u>Kunde<\/u>: die juristische Person, die die Produkte kauft;<\/p>\n<p><u>Kundenangebot<\/u>: die von Paytec vorgenommene Formalisierung der Preise der vom Kunden angeforderten Produkte, die dem Kaufauftrag zugrunde liegt;<\/p>\n<p><u>Lieferung<\/u>: die Gesamtheit der vom Kunden bestellten Produkte, die im Falle der Annahme mit Auftragsbest\u00e4tigung von Paytec geliefert werden;<\/p>\n<p><u>Parteien<\/u>: Paytec und der Kunde, gemeinsam betrachtet;<\/p>\n<p><u>Paytec<\/u>: Payment Technologies S.r.l.;<\/p>\n<p><u>Preisliste<\/u>: die von Paytec angewandte Preisliste f\u00fcr die jeweils aufgef\u00fchrten Produkte;<\/p>\n<p><u>Produkte<\/u>: die jeweils in der Paytec-Preisliste enthaltenen Waren, die vom Kunden angefordert oder gekauft werden;<\/p>\n<p><u>Vertrag<\/u>: das einzelne, mit der Auftragsbest\u00e4tigung angenommene Lieferverh\u00e4ltnis, das durch die spezifischen Bedingungen und die folgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen geregelt wird, auch wenn diese nicht unterzeichnet wurden (vgl. nachfolgenden Art. 3);<\/p>\n<p><strong>ART. 2 \u2013 AUFTRAGSVERFAHREN<\/strong><\/p>\n<p>2.1 Der Kaufauftrag des Kunden muss schriftlich und auf Grundlage des Kundenangebots erfolgen.<\/p>\n<p>2.2 Paytec beh\u00e4lt sich vor, den Kaufauftrag innerhalb von 20 (zwanzig) Werktagen nach Eingang durch \u00dcbersendung der Auftragsbest\u00e4tigung an den Kunden anzunehmen.<\/p>\n<p>2.3 Jede nachtr\u00e4gliche \u00c4nderung des Kaufauftrags muss Paytec schriftlich mitgeteilt werden und gilt nur dann als angenommen, wenn eine ausdr\u00fcckliche schriftliche Genehmigung von Paytec vorliegt.<\/p>\n<p><strong>ART. 3 \u2013 VERTRAGSSCHLUSS<\/strong><\/p>\n<p>3.1 Die Preisbedingungen und die Lieferpflicht sind endg\u00fcltig vereinbart, sobald Paytec die Auftragsbest\u00e4tigung per Post, E-Mail, Fax oder PEC \u00fcbermittelt.<\/p>\n<p>3.2 Weicht die Auftragsbest\u00e4tigung vom Kaufauftrag ab, so f\u00fchrt der Empfang der Produkte (oder deren Abholung im Betrieb) durch den Kunden ohne weitere Angaben oder neue Vereinbarungen zur Anwendung der in der Auftragsbest\u00e4tigung und diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen vorgesehenen Bedingungen auf die Lieferung.<\/p>\n<p><strong>ART. 4 \u2013 PRODUKTMERKMALE<\/strong><\/p>\n<p>4.1 Da die Produkte kontinuierlichen Innovationen und Verbesserungen unterliegen, k\u00f6nnen sich die konstruktiven Merkmale und das Design auch im Laufe derselben Lieferung \u00e4ndern, unbeschadet der Bestimmungen in Klausel 10.1.<\/p>\n<p><strong>ART. 5 \u2013 LIEFERMODALIT\u00c4TEN UND -FRISTEN<\/strong><\/p>\n<p>5.1 Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, werden die Produkte von Paytec ab Werk (Betrieb) an den Kunden zum in der Auftragsbest\u00e4tigung angegebenen Datum geliefert. Die Transportkosten und die damit verbundenen Risiken tr\u00e4gt der Kunde.<\/p>\n<p>5.2 Die Lieferfristen von Paytec sind lediglich indikativ mit einer Toleranz von 90 (neunzig) Tagen, sofern keine verbindliche Vereinbarung \u00fcber ihre Einhaltung getroffen wurde; in dieser Zeit ist jede Schadensersatzpflicht ausgeschlossen.<\/p>\n<p>5.3 Nach Ablauf von 2 (zwei) Monaten ab der Mitteilung von Paytec \u00fcber die Verf\u00fcgbarkeit der Produkte im Betrieb und bei Schweigen des Kunden ist Paytec berechtigt, \u00fcber die Produkte nach eigenem Ermessen auch gegen\u00fcber Dritten frei zu verf\u00fcgen und dem Kunden eine Ersatzlieferung vorzunehmen, auch im Falle einer vollst\u00e4ndigen oder teilweisen Vorauszahlung. Die neue Lieferfrist wird um den in der Auftragsbest\u00e4tigung angegebenen Zeitraum verl\u00e4ngert, wobei die Abnahmeverpflichtung bestehen bleibt. Bei zweimaliger Nichtabnahme derselben Lieferung kann Paytec den Vertrag mit Schadensersatz aufl\u00f6sen.<\/p>\n<p>5.4 Wird die Lieferung auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Kunden \u00fcber die genannten 2 (zwei) Monate hinaus verschoben, beh\u00e4lt sich Paytec vor, die neuen Lieferfristen auf Basis der Produktion eigenst\u00e4ndig festzulegen, zu den zum Zeitpunkt der neuen Lieferung g\u00fcltigen Listenpreisen.<\/p>\n<p>5.5 In jedem Fall der Verz\u00f6gerung oder Verschiebung einer bereits zur Verf\u00fcgung gestellten Lieferung hat der Kunde Paytec von den bei Dritten entstandenen Lagerkosten und den auf das in die verz\u00f6gert gelieferten Produkte investierte Kapital angefallenen Finanzierungskosten freizustellen. Die Lagerkosten im Betrieb belaufen sich auf 1 % des Listenpreises der verz\u00f6gert gelieferten Produkte pro Monat der Verz\u00f6gerung.<\/p>\n<p><strong>ART. 6 \u2013 R\u00dcCKSENDUNGEN<\/strong><\/p>\n<p>6.1 Nach Ablauf von 12 (zw\u00f6lf) Monaten ab dem Lieferdatum der Produkte an den Kunden wird Paytec kein R\u00fccksendeverfahren und keinen R\u00fccksendeantrag mehr ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>6.2 R\u00fccksendungen m\u00fcssen von Paytec vorab gepr\u00fcft, vereinbart und schriftlich genehmigt werden und m\u00fcssen Paytec in jedem Fall innerhalb von 30 (drei\u00dfig) Tagen nach der Genehmigung zugehen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist verf\u00e4llt jede Vereinbarung oder Genehmigung zur R\u00fccksendung.<\/p>\n<p>6.3 S\u00e4mtliche Kosten f\u00fcr die R\u00fccksendung von Produkten gehen ausschlie\u00dflich zu Lasten des Kunden.<\/p>\n<p><strong>ART. 7 \u2013 PREISE<\/strong><\/p>\n<p>7.1 Die Preise der Produkte entsprechen den zum Zeitpunkt der Auftragsbest\u00e4tigung g\u00fcltigen Listenpreisen und verstehen sich ab Werk, netto ohne Mehrwertsteuer und ohne jegliche Kosten wie Verpackung, Transport, Versicherung und Installation.<\/p>\n<p>7.2 Paytec kann nach eigenem Ermessen die in der Preisliste festgelegten Preise \u00e4ndern und die Zusammensetzung der Preisliste jederzeit \u00e4ndern; die \u00c4nderungen gelten ab ihrer Mitteilung an den Kunden.<\/p>\n<p>7.3 \u00c4nderungen der Preisliste gelten nicht f\u00fcr Kaufauftr\u00e4ge, die Paytec bereits mit einer Auftragsbest\u00e4tigung angenommen hat.<\/p>\n<p><strong>ART. 8 \u2013 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN<\/strong><\/p>\n<p>8.1 Die Zahlung des Produktpreises muss bei Lieferung oder innerhalb der in der Auftragsbest\u00e4tigung angegebenen Frist erfolgen.<\/p>\n<p>8.2 In jedem Fall verbleiben die Produkte, auch wenn sie bereits geliefert oder abgeholt wurden, bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung im Eigentum von Paytec; das Verlustrisiko oder das Risiko einer Besch\u00e4digung (auch durch h\u00f6here Gewalt oder Zufallsereignisse) liegt jedoch vollumf\u00e4nglich beim Kunden.<\/p>\n<p><strong>ART. 9 \u2013 AUFL\u00d6SUNGSKLAUSEL<\/strong><\/p>\n<p>9.1 Die Nichtzahlung der Produkte und\/oder die Weigerung des Kunden, die Produkte nach Mahnung entgegenzunehmen oder abzuholen, f\u00fchrt nach Wahl von Paytec zur automatischen Aufl\u00f6sung des Vertrages gem\u00e4\u00df Art. 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches durch einfache Erkl\u00e4rung von Paytec, sich auf diese Klausel berufen zu wollen.<\/p>\n<p>9.2 Die auch wiederholte Nichtanwendung dieses Artikels stellt keinen Verzicht auf seine k\u00fcnftige Geltendmachung dar, sondern lediglich eine Duldung.<\/p>\n<p>9.3 Der hier vorgesehene Vertragsversto\u00df des Kunden zieht als Vertragsstrafe die Zahlung eines Betrages von 15 % des in der Rechnung ausgewiesenen Entgelts nach sich, zuz\u00fcglich des Ersatzes aller von Paytec getragenen Transport- und etwaigen Lagerkosten, unbeschadet eines dar\u00fcber hinausgehenden Schadens.<\/p>\n<p><strong>ART. 10 \u2013 GARANTIE<\/strong><\/p>\n<p>10.1 Paytec garantiert, dass die an den Kunden gelieferten Produkte frei von M\u00e4ngeln sind und zum Zeitpunkt des Eingangs des Auftrags den eigenen Katalog-Spezifikationen in Bezug auf Qualit\u00e4t, Technologie und Sicherheitsstandards entsprechen.<\/p>\n<p>10.2 Die Produkte werden mit der Werksgarantie verkauft, die ausschlie\u00dflich ab Werk Paytec gew\u00e4hrt wird und nur die von Paytec gefertigten Komponenten abdeckt, die sich aufgrund von Material- oder Verarbeitungsfehlern bei der Herstellung des Produkts sowie bei einer fehlerhaften Montage der Komponenten im Betrieb als defekt erweisen.<\/p>\n<p>10.3 Die Garantie deckt keine M\u00e4ngel und\/oder Defekte der von Dritten gefertigten Komponenten ab, die f\u00fcr den Bau und\/oder die Montage der Produkte verwendet werden.<\/p>\n<p>10.4 Die Garantie f\u00fcr programmierbare PIT-Schl\u00fcssel Typ 98 und PIT-Schl\u00fcssel Typ Auto gilt f\u00fcr einen Zeitraum von 7 Jahren ab dem Lieferdatum des Produkts an den Kunden.<\/p>\n<p>10.5 Die Garantie f\u00fcr die Systeme EAGLE, EAGLE Plus, EAGLE Premium, EAGLE Smart, FOUR, FOUR Plus, FOUR Premium und FOUR MDB-only gilt bis zu 24 Monaten ab deren Lieferdatum.<\/p>\n<p>10.6 Die Garantie gilt in folgenden F\u00e4llen nicht: a) wenn Reparaturen des Produkts bei Dritten angemeldet und\/oder beauftragt wurden; b) wenn nicht alle Wartungs-, Installations- und\/oder Betriebsvorschriften des Benutzerhandbuchs befolgt wurden; c) wenn das Produkt manipuliert wurde; d) wenn der Defekt durch unsachgem\u00e4\u00dfen Gebrauch und\/oder Fahrl\u00e4ssigkeit bei der Nutzung und\/oder missbr\u00e4uchliche Verwendung verursacht wurde; e) wenn die Seriennummer (auch teilweise) gel\u00f6scht und\/oder manipuliert wurde; f) wenn der Defekt, die Fehlfunktion und\/oder die unbeabsichtigte M\u00fcnzausgabe auf vors\u00e4tzliches und\/oder betr\u00fcgerisches Verhalten Dritter, Manipulation des Produkts durch den Kunden und\/oder Dritte oder auf Fahrl\u00e4ssigkeit, fehlende Aktualisierung, Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit des Kunden, seiner Kunden, deren Mitarbeiter und\/oder Beauftragten und\/oder Rechtsnachfolger zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<\/p>\n<p>10.7 In allen vorgenannten F\u00e4llen kann Paytec in keiner Weise gegen\u00fcber dem Kunden und\/oder seinen Rechtsnachfolgern und\/oder sonstigen Dritten, einschlie\u00dflich Endnutzern, f\u00fcr Sch\u00e4den jeglicher Art, die diese m\u00f6glicherweise erlitten haben, haftbar gemacht werden.<\/p>\n<p><strong>ART. 11 \u2013 HAFTUNGSBESCHR\u00c4NKUNG UND FREISTELLUNG<\/strong><\/p>\n<p>11.1 Vorbehaltlich von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit von Paytec, die durch ein Gutachten nachgewiesen werden muss, kann der Schadensersatz f\u00fcr durch die Produkte verursachte Sch\u00e4den 10 % des vom Kunden f\u00fcr das einzelne Produkt, das das Ereignis verursacht hat, gezahlten Entgelts nicht \u00fcbersteigen.<\/p>\n<p>11.2 Falls der Kunde Produkte anfordert \u2013 auch wenn sie im Katalog gelistet sind \u2013 mit veralteter Hardware- und\/oder Softwaretechnologie (z.B. MIFARE\u00ae Classic-Technologie) oder \u00e4lterer Versionen, haftet Paytec nicht f\u00fcr Sch\u00e4den und Fehlfunktionen, die der Kunde oder Dritte aufgrund von Verletzungen, Eingriffen oder Hardware- oder Software\u00e4nderungen erleiden.<\/p>\n<p>11.3 Paytec kann nach eigenem Ermessen die individualisierte Programmierung der Produkte (z.B. Einprogrammieren der PIN, vom Kunden bereitgestellt oder nicht) akzeptieren. Nach erfolgter Individualisierung und Bereitstellung der betreffenden Produkte ist der Kunde zur kontinuierlichen Aktualisierung und zum Schutz der individualisierten Codes verpflichtet. Paytec ist in jedem Fall von jeglichen Schadensersatzanspr\u00fcchen, Entsch\u00e4digungen und\/oder Erstattungen, die von wem auch immer aufgrund der b\u00f6swilligen Abfangung von Codes oder anderen Schutzelementen sowie der falschen und\/oder sch\u00e4digenden Nutzung der individualisierten Produkte geltend gemacht werden, freizustellen, wobei der Kunde diese Freistellung \u00fcbernimmt.<\/p>\n<p><strong>ART. 12 \u2013 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND<\/strong><\/p>\n<p>12.1 Der Vertrag unterliegt italienischem Recht. F\u00fcr alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag, seiner Anwendung, Ausf\u00fchrung oder Auslegung ist ausschlie\u00dflich das Gericht in Como zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p><strong>ART. 13 \u2013 SALVATORISCHE KLAUSEL<\/strong><\/p>\n<p>13.1 Die etwaige Ung\u00fcltigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln dieses Vertrages aus welchem Grund auch immer ber\u00fchrt nicht die G\u00fcltigkeit oder Wirksamkeit des gesamten Vertrages.<\/p>\n<p><strong>ART. 14 \u2013 BESONDERE BEDINGUNGEN<\/strong><\/p>\n<p>14.1 Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und den zwischen den Parteien vereinbarten besonderen Bedingungen gelten Letztere als vorrangig, sofern sie schriftlich vorliegen, unterzeichnet und von den vertretungsberechtigten Vertretern der Parteien ausdr\u00fccklich genehmigt wurden.<\/p>\n<p><strong>ART. 15 \u2013 LAUFZEIT UND STILLSCHWEIGENDE VERL\u00c4NGERUNG DER ALLGEMEINEN GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN<\/strong><\/p>\n<p>15.1 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen haben eine j\u00e4hrliche G\u00fcltigkeit, beginnend mit dem Datum ihrer Unterzeichnung.<\/p>\n<p>15.2 Nach Ablauf verl\u00e4ngern sie sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, sofern keine K\u00fcndigung, die mindestens 3 (drei) Monate vor Ablauf per PEC zu \u00fcbermitteln ist, erfolgt.<\/p>\n<p><strong>ART. 16 \u2013 MITTEILUNGEN<\/strong><\/p>\n<p>16.1 Vorbehaltlich gesetzlicher Formvorschriften m\u00fcssen alle Mitteilungen oder sonstige erforderliche oder genehmigte Korrespondenz im Zusammenhang mit diesem Vertrag per Einschreiben, Fax oder PEC an folgende Adressen \u00fcbermittelt werden:<\/p>\n<p>(a) Payment Technologies S.r.l. | Via XX Settembre 49 | Italia 22069 Rovellasca (CO) | Fax 0039 0296961414 | P.E.C. payment.technologies@legalmail.it<\/p>\n<p>(b) Kunde: am eingetragenen Firmensitz.<\/p>\n<p>16.2 Jede Partei ist verpflichtet, der anderen Partei etwaige \u00c4nderungen der oben genannten Kontaktdaten unverz\u00fcglich mitzuteilen.<\/p>\n<p><strong>ART. 17 \u2013 VERTRAGSSPRACHE<\/strong><\/p>\n<p>17.1 Dieser Vertrag ist in italienischer Sprache abgefasst und wurde zu rein informativen Zwecken ins Deutsche \u00fcbersetzt. Im Falle von Abweichungen, Widerspr\u00fcchen oder Auslegungsunterschieden zwischen der italienischen Fassung und einer etwaigen \u00dcbersetzung ist die italienische Fassung in jedem Fall ma\u00dfgeblich und verbindlich.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, g\u00fcltig bis zu ihrer \u00c4nderung, regeln die Lieferbeziehungen f\u00fcr Paytec-Produkte. Sie werden auf der Website www.paytec.eu ver\u00f6ffentlicht, dem Kunden bei der Formalisierung der Preisbedingungen \u00fcbergeben und in den Handelskorrespondenzen als integraler Bestandteil des Vertrages bezeichnet. 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