Allgemeine Verkaufsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gültig bis zu ihrer Änderung, regeln die Lieferbeziehungen für Paytec-Produkte. Sie werden auf der Website www.paytec.eu veröffentlicht, dem Kunden bei der Formalisierung der Preisbedingungen übergeben und in den Handelskorrespondenzen als integraler Bestandteil des Vertrages bezeichnet.

ART. 1 – DEFINITIONEN

1.1 Im Sinne und für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet (in alphabetischer Reihenfolge):

Auftragsbestätigung: die formelle Annahme des einzelnen Kaufauftrags des Kunden durch Paytec;

Betrieb: der Betrieb von Paytec in Rovellasca (Como);

Kaufauftrag/Kaufaufträge: jeder Produktauftrag, der vom Kunden in Papier- oder elektronischer Form übermittelt wird;

Kunde: die juristische Person, die die Produkte kauft;

Kundenangebot: die von Paytec vorgenommene Formalisierung der Preise der vom Kunden angeforderten Produkte, die dem Kaufauftrag zugrunde liegt;

Lieferung: die Gesamtheit der vom Kunden bestellten Produkte, die im Falle der Annahme mit Auftragsbestätigung von Paytec geliefert werden;

Parteien: Paytec und der Kunde, gemeinsam betrachtet;

Paytec: Payment Technologies S.r.l.;

Preisliste: die von Paytec angewandte Preisliste für die jeweils aufgeführten Produkte;

Produkte: die jeweils in der Paytec-Preisliste enthaltenen Waren, die vom Kunden angefordert oder gekauft werden;

Vertrag: das einzelne, mit der Auftragsbestätigung angenommene Lieferverhältnis, das durch die spezifischen Bedingungen und die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt wird, auch wenn diese nicht unterzeichnet wurden (vgl. nachfolgenden Art. 3);

ART. 2 – AUFTRAGSVERFAHREN

2.1 Der Kaufauftrag des Kunden muss schriftlich und auf Grundlage des Kundenangebots erfolgen.

2.2 Paytec behält sich vor, den Kaufauftrag innerhalb von 20 (zwanzig) Werktagen nach Eingang durch Übersendung der Auftragsbestätigung an den Kunden anzunehmen.

2.3 Jede nachträgliche Änderung des Kaufauftrags muss Paytec schriftlich mitgeteilt werden und gilt nur dann als angenommen, wenn eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Paytec vorliegt.

ART. 3 – VERTRAGSSCHLUSS

3.1 Die Preisbedingungen und die Lieferpflicht sind endgültig vereinbart, sobald Paytec die Auftragsbestätigung per Post, E-Mail, Fax oder PEC übermittelt.

3.2 Weicht die Auftragsbestätigung vom Kaufauftrag ab, so führt der Empfang der Produkte (oder deren Abholung im Betrieb) durch den Kunden ohne weitere Angaben oder neue Vereinbarungen zur Anwendung der in der Auftragsbestätigung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Bedingungen auf die Lieferung.

ART. 4 – PRODUKTMERKMALE

4.1 Da die Produkte kontinuierlichen Innovationen und Verbesserungen unterliegen, können sich die konstruktiven Merkmale und das Design auch im Laufe derselben Lieferung ändern, unbeschadet der Bestimmungen in Klausel 10.1.

ART. 5 – LIEFERMODALITÄTEN UND -FRISTEN

5.1 Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, werden die Produkte von Paytec ab Werk (Betrieb) an den Kunden zum in der Auftragsbestätigung angegebenen Datum geliefert. Die Transportkosten und die damit verbundenen Risiken trägt der Kunde.

5.2 Die Lieferfristen von Paytec sind lediglich indikativ mit einer Toleranz von 90 (neunzig) Tagen, sofern keine verbindliche Vereinbarung über ihre Einhaltung getroffen wurde; in dieser Zeit ist jede Schadensersatzpflicht ausgeschlossen.

5.3 Nach Ablauf von 2 (zwei) Monaten ab der Mitteilung von Paytec über die Verfügbarkeit der Produkte im Betrieb und bei Schweigen des Kunden ist Paytec berechtigt, über die Produkte nach eigenem Ermessen auch gegenüber Dritten frei zu verfügen und dem Kunden eine Ersatzlieferung vorzunehmen, auch im Falle einer vollständigen oder teilweisen Vorauszahlung. Die neue Lieferfrist wird um den in der Auftragsbestätigung angegebenen Zeitraum verlängert, wobei die Abnahmeverpflichtung bestehen bleibt. Bei zweimaliger Nichtabnahme derselben Lieferung kann Paytec den Vertrag mit Schadensersatz auflösen.

5.4 Wird die Lieferung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden über die genannten 2 (zwei) Monate hinaus verschoben, behält sich Paytec vor, die neuen Lieferfristen auf Basis der Produktion eigenständig festzulegen, zu den zum Zeitpunkt der neuen Lieferung gültigen Listenpreisen.

5.5 In jedem Fall der Verzögerung oder Verschiebung einer bereits zur Verfügung gestellten Lieferung hat der Kunde Paytec von den bei Dritten entstandenen Lagerkosten und den auf das in die verzögert gelieferten Produkte investierte Kapital angefallenen Finanzierungskosten freizustellen. Die Lagerkosten im Betrieb belaufen sich auf 1 % des Listenpreises der verzögert gelieferten Produkte pro Monat der Verzögerung.

ART. 6 – RÜCKSENDUNGEN

6.1 Nach Ablauf von 12 (zwölf) Monaten ab dem Lieferdatum der Produkte an den Kunden wird Paytec kein Rücksendeverfahren und keinen Rücksendeantrag mehr berücksichtigen.

6.2 Rücksendungen müssen von Paytec vorab geprüft, vereinbart und schriftlich genehmigt werden und müssen Paytec in jedem Fall innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach der Genehmigung zugehen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist verfällt jede Vereinbarung oder Genehmigung zur Rücksendung.

6.3 Sämtliche Kosten für die Rücksendung von Produkten gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

ART. 7 – PREISE

7.1 Die Preise der Produkte entsprechen den zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Listenpreisen und verstehen sich ab Werk, netto ohne Mehrwertsteuer und ohne jegliche Kosten wie Verpackung, Transport, Versicherung und Installation.

7.2 Paytec kann nach eigenem Ermessen die in der Preisliste festgelegten Preise ändern und die Zusammensetzung der Preisliste jederzeit ändern; die Änderungen gelten ab ihrer Mitteilung an den Kunden.

7.3 Änderungen der Preisliste gelten nicht für Kaufaufträge, die Paytec bereits mit einer Auftragsbestätigung angenommen hat.

ART. 8 – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

8.1 Die Zahlung des Produktpreises muss bei Lieferung oder innerhalb der in der Auftragsbestätigung angegebenen Frist erfolgen.

8.2 In jedem Fall verbleiben die Produkte, auch wenn sie bereits geliefert oder abgeholt wurden, bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Paytec; das Verlustrisiko oder das Risiko einer Beschädigung (auch durch höhere Gewalt oder Zufallsereignisse) liegt jedoch vollumfänglich beim Kunden.

ART. 9 – AUFLÖSUNGSKLAUSEL

9.1 Die Nichtzahlung der Produkte und/oder die Weigerung des Kunden, die Produkte nach Mahnung entgegenzunehmen oder abzuholen, führt nach Wahl von Paytec zur automatischen Auflösung des Vertrages gemäß Art. 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches durch einfache Erklärung von Paytec, sich auf diese Klausel berufen zu wollen.

9.2 Die auch wiederholte Nichtanwendung dieses Artikels stellt keinen Verzicht auf seine künftige Geltendmachung dar, sondern lediglich eine Duldung.

9.3 Der hier vorgesehene Vertragsverstoß des Kunden zieht als Vertragsstrafe die Zahlung eines Betrages von 15 % des in der Rechnung ausgewiesenen Entgelts nach sich, zuzüglich des Ersatzes aller von Paytec getragenen Transport- und etwaigen Lagerkosten, unbeschadet eines darüber hinausgehenden Schadens.

ART. 10 – GARANTIE

10.1 Paytec garantiert, dass die an den Kunden gelieferten Produkte frei von Mängeln sind und zum Zeitpunkt des Eingangs des Auftrags den eigenen Katalog-Spezifikationen in Bezug auf Qualität, Technologie und Sicherheitsstandards entsprechen.

10.2 Die Produkte werden mit der Werksgarantie verkauft, die ausschließlich ab Werk Paytec gewährt wird und nur die von Paytec gefertigten Komponenten abdeckt, die sich aufgrund von Material- oder Verarbeitungsfehlern bei der Herstellung des Produkts sowie bei einer fehlerhaften Montage der Komponenten im Betrieb als defekt erweisen.

10.3 Die Garantie deckt keine Mängel und/oder Defekte der von Dritten gefertigten Komponenten ab, die für den Bau und/oder die Montage der Produkte verwendet werden.

10.4 Die Garantie für programmierbare PIT-Schlüssel Typ 98 und PIT-Schlüssel Typ Auto gilt für einen Zeitraum von 7 Jahren ab dem Lieferdatum des Produkts an den Kunden.

10.5 Die Garantie für die Systeme EAGLE, EAGLE Plus, EAGLE Premium, EAGLE Smart, FOUR, FOUR Plus, FOUR Premium und FOUR MDB-only gilt bis zu 24 Monaten ab deren Lieferdatum.

10.6 Die Garantie gilt in folgenden Fällen nicht: a) wenn Reparaturen des Produkts bei Dritten angemeldet und/oder beauftragt wurden; b) wenn nicht alle Wartungs-, Installations- und/oder Betriebsvorschriften des Benutzerhandbuchs befolgt wurden; c) wenn das Produkt manipuliert wurde; d) wenn der Defekt durch unsachgemäßen Gebrauch und/oder Fahrlässigkeit bei der Nutzung und/oder missbräuchliche Verwendung verursacht wurde; e) wenn die Seriennummer (auch teilweise) gelöscht und/oder manipuliert wurde; f) wenn der Defekt, die Fehlfunktion und/oder die unbeabsichtigte Münzausgabe auf vorsätzliches und/oder betrügerisches Verhalten Dritter, Manipulation des Produkts durch den Kunden und/oder Dritte oder auf Fahrlässigkeit, fehlende Aktualisierung, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Kunden, seiner Kunden, deren Mitarbeiter und/oder Beauftragten und/oder Rechtsnachfolger zurückzuführen ist.

10.7 In allen vorgenannten Fällen kann Paytec in keiner Weise gegenüber dem Kunden und/oder seinen Rechtsnachfolgern und/oder sonstigen Dritten, einschließlich Endnutzern, für Schäden jeglicher Art, die diese möglicherweise erlitten haben, haftbar gemacht werden.

ART. 11 – HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UND FREISTELLUNG

11.1 Vorbehaltlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Paytec, die durch ein Gutachten nachgewiesen werden muss, kann der Schadensersatz für durch die Produkte verursachte Schäden 10 % des vom Kunden für das einzelne Produkt, das das Ereignis verursacht hat, gezahlten Entgelts nicht übersteigen.

11.2 Falls der Kunde Produkte anfordert – auch wenn sie im Katalog gelistet sind – mit veralteter Hardware- und/oder Softwaretechnologie (z.B. MIFARE® Classic-Technologie) oder älterer Versionen, haftet Paytec nicht für Schäden und Fehlfunktionen, die der Kunde oder Dritte aufgrund von Verletzungen, Eingriffen oder Hardware- oder Softwareänderungen erleiden.

11.3 Paytec kann nach eigenem Ermessen die individualisierte Programmierung der Produkte (z.B. Einprogrammieren der PIN, vom Kunden bereitgestellt oder nicht) akzeptieren. Nach erfolgter Individualisierung und Bereitstellung der betreffenden Produkte ist der Kunde zur kontinuierlichen Aktualisierung und zum Schutz der individualisierten Codes verpflichtet. Paytec ist in jedem Fall von jeglichen Schadensersatzansprüchen, Entschädigungen und/oder Erstattungen, die von wem auch immer aufgrund der böswilligen Abfangung von Codes oder anderen Schutzelementen sowie der falschen und/oder schädigenden Nutzung der individualisierten Produkte geltend gemacht werden, freizustellen, wobei der Kunde diese Freistellung übernimmt.

ART. 12 – ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

12.1 Der Vertrag unterliegt italienischem Recht. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag, seiner Anwendung, Ausführung oder Auslegung ist ausschließlich das Gericht in Como zuständig.

ART. 13 – SALVATORISCHE KLAUSEL

13.1 Die etwaige Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln dieses Vertrages aus welchem Grund auch immer berührt nicht die Gültigkeit oder Wirksamkeit des gesamten Vertrages.

ART. 14 – BESONDERE BEDINGUNGEN

14.1 Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den zwischen den Parteien vereinbarten besonderen Bedingungen gelten Letztere als vorrangig, sofern sie schriftlich vorliegen, unterzeichnet und von den vertretungsberechtigten Vertretern der Parteien ausdrücklich genehmigt wurden.

ART. 15 – LAUFZEIT UND STILLSCHWEIGENDE VERLÄNGERUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

15.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben eine jährliche Gültigkeit, beginnend mit dem Datum ihrer Unterzeichnung.

15.2 Nach Ablauf verlängern sie sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, sofern keine Kündigung, die mindestens 3 (drei) Monate vor Ablauf per PEC zu übermitteln ist, erfolgt.

ART. 16 – MITTEILUNGEN

16.1 Vorbehaltlich gesetzlicher Formvorschriften müssen alle Mitteilungen oder sonstige erforderliche oder genehmigte Korrespondenz im Zusammenhang mit diesem Vertrag per Einschreiben, Fax oder PEC an folgende Adressen übermittelt werden:

(a) Payment Technologies S.r.l. | Via XX Settembre 49 | Italia 22069 Rovellasca (CO) | Fax 0039 0296961414 | P.E.C. payment.technologies@legalmail.it

(b) Kunde: am eingetragenen Firmensitz.

16.2 Jede Partei ist verpflichtet, der anderen Partei etwaige Änderungen der oben genannten Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.

ART. 17 – VERTRAGSSPRACHE

17.1 Dieser Vertrag ist in italienischer Sprache abgefasst und wurde zu rein informativen Zwecken ins Deutsche übersetzt. Im Falle von Abweichungen, Widersprüchen oder Auslegungsunterschieden zwischen der italienischen Fassung und einer etwaigen Übersetzung ist die italienische Fassung in jedem Fall maßgeblich und verbindlich.